Tarifvertrag apotheken rheinland pfalz

Determinanten auf Unternehmensebene werden in Abbildung 3 dargestellt. Schätzungen der Unternehmensgröße deuten darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsplätze unterhalb der Niedrig- oder Mindestlohnschwelle bezahlt werden, in kleinen Unternehmen mit weniger als 5 oder zwischen 5 und 49 Beschäftigten im Vergleich zu großen Unternehmen steigt. Dies entspricht der Hypothese 7, die von einer höheren Mindest- und Niedriglohninzidenz in kleineren Unternehmen ausgeht. Auch die Region, in der ein Unternehmen seinen Sitz hat, spielt eine große Rolle. Vor allem im Nordosten Deutschlands und in geringerem Maße im Nordwesten ist das Risiko, unterhalb der Niedriglohn- und Mindestlohnschwellen zu verdienen, im Vergleich zum Süden deutlich höher. Darüber hinaus ist im Nordosten des Landes die Kluft zwischen den Löhnen und der Niedriglohnschwelle bemerkenswert groß. Diese Ergebnisse stützen Hypothese 8. Das Bestehen von Tarifverträgen stellt einen wesentlichen Faktor dar. Unternehmen, die nicht tarifvertraglich gebunden sind, zahlen eher Löhne unterhalb der Niedrig- oder Mindestlohnschwelle. Zudem sind die Abstände zwischen Stundenlohn und Niedrig- und Mindestlohnschwellen vergleichsweise groß. Tarifverträge reduzieren die Niedrig- und Mindestlohnrisiken. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit Hypothese 9. Hypothese 10 sagt eine höhere Mindest- und Niedriglohninzidenz in frauendominierten Unternehmen voraus.

Obwohl die Korrelation vergleichsweise gering ist, kann Hypothese 10 nicht zurückgewiesen werden. In Deutschland zahlen im Beobachtungszeitraum 2014 rund 11 % der Arbeitsplätze unterhalb der Mindestlohnschwelle von 8,50 Euro und rund 21 % unter der Niedriglohnschwelle von 9,80 Euro (Tabelle 1). 4 Der durchschnittliche Bruttostundenlohn beträgt 16,99 Euro. In den Bereichen Mindestlohn und Niedriglohn liegen die Durchschnittslöhne bei 7,01 Euro bzw. 7,99 Euro. Unter Berücksichtigung aller Arbeitsplätze beträgt der Medianlohn 14,70 Euro; Im Mindestlohn- und Niedriglohnsektor liegt der Medianlohn bei 7,40 Euro bzw. 8,30 Euro. Insgesamt sind etwa 49 % der Arbeitnehmer weiblich; etwa 14 % der Frauen verdienen weniger als 8,50 Euro und etwa 26 % weniger als 9,80 Euro. Dieser Anteil berufstätiger Frauen in Mindest- oder Niedriglohnberufen ist deutlich höher als der entsprechende Anteil der Männer. Im Durchschnitt verdienen Frauen 4,14 Euro weniger als Männer; Bei Mindestlohn- und Niedriglohnjobs gibt es jedoch fast keine Unterschiede in den Vergütungsniveaus für Männer und Frauen. Obwohl nur 6 % der Arbeitnehmer jünger als 25 Jahre sind, ist ihr Anteil am Mindestlohnbereich (26 %) oder Niedriglohnbereich (43 %) ist sehr hoch.

Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die älter als 64 Jahre sind. Etwa 9 % der Arbeitnehmer haben keine Berufsausbildung abgeschlossen; sie haben den größten Anteil an der Mindestlohnspanne (18 %) oder Niedriglohnbereich (36 %), aber auch etwa 15 % der Personen mit einer beruflichen Qualifikation erhalten niedrige Löhne. Etwa 60 % der Arbeitsplätze in Deutschland sind Vollzeitarbeitsplätze, 24 % sind Teilzeitarbeitsplätze und 16 % marginale Stellen. Bei den geringfügig Beschäftigten werden 37 % unterhalb des Mindestlohns und 63 % unterhalb der Niedriglohnschwelle gezahlt. Sie verdienen deutlich niedrigere Stundenlöhne (9,39 Euro) als Teilzeitbeschäftigte (15,42 Euro) oder Vollzeitbeschäftigte (19,70 Euro). Darüber hinaus beträgt die durchschnittliche Vergütung für geringfügig Beschäftigte, die im Mindestlohn- oder Niedriglohnbereich gezahlt werden, nur 6,82 Euro bzw. 7,73 Euro. Die Geringfügigkeit gilt für alle Branchen, auch in branchenübergreifenden Branchen, und das in unterschiedlichem Ausmaß.